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   LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 77/14   

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LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 77/14 (https://dejure.org/2014,41816)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.07.2014 - 3 Sa 77/14 (https://dejure.org/2014,41816)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Juli 2014 - 3 Sa 77/14 (https://dejure.org/2014,41816)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 242 BGB, § 162 Abs 1 BGB, § 162 Abs 2 BGB, § 1 Abs 2 KSchG, § 14 Abs 2 S 1 KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung - betriebliches Erfordernis - Darlegungslast - Auflösungsantrag

  • IWW

    §§ 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ ... 64 Abs. 6, 66 Abs. 1 ArbGG, §§ 518, 519 ZPO, § 1 Abs. 1, 2, 3 KSchG, § 1 Abs. 2 KSchG, § 138 ZPO, § 23 KSchG, § 1 KSchG, § 9 KSchG, § 14 Abs. 2 KSchG, § 14 Abs. 2 S. 1 KSchG, § 5 Abs. 3 BetrVG, § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG, § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG, Art. 103 Abs. 1 GG, §§ 11 KSchG, 615 BGB, §§ 74 ff. HGB, §§ 611, 613 BGB, § 242 BGB, Artikel 1, 2 GG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 305 e Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB, § 611, § 306 Abs. 1, 3 BGB, §§ 97 Abs. 1, 91, 92 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung der Leiterin Zentrale Qualitätssicherung bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum Wegfall des Arbeitsplatzes; unbegründeter Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei unzureichender Darlegung eines Auflösungsgrundes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung der Leiterin Zentrale Qualitätssicherung bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum Wegfall des Arbeitsplatzes; Unbegründeter Auflösungsantrag der Arbeitgeberin bei unzureichender Darlegung eines Auflösungsgrundes

  • rechtsportal.de

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung der Leiterin Zentrale Qualitätssicherung bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zum Wegfall des Arbeitsplatzes

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 77/14
    Insgesamt muss die Befugnis zur selbständigen Einstellung und Entlassung eine bedeutende Zahl von Arbeitnehmern erfassen; ein nur eng begrenzter Personenkreis genügt nicht (BAG 24.03.2011 EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 62 = NZA-RR 2012, 243).

    In diesem Sinne als Auflösungsgrund geeignet sind etwa Beleidigungen, sonstige ehrverletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzte oder Kollegen (BAG 24.03.2011 EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 62 = NZA-RR 2012, 243).

    Beleidigungen, sonstige verletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzten oder Kollegen in Betracht (BAG 24.03.2011 EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 62 = NZA-RR 2012, 243; LAG Köln 12.12.2008 - 11 Sa 777/08, AuR 2009, 224 LS; Gravenhorst NZA-RR 2007, 57 ff.).

    Insbesondere dürfen nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden, deren Unhaltbarkeit ohne weiteres auf der Hand liegt (BAG 24.03.2011 EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 62 = NZA-RR 2012, 243).

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 77/14
    Läuft die unternehmerische Entscheidung also letztlich nur auf den Abbau einer Hierarchieebene oder die Streichung eines einzelnen Arbeitsplatzes hinaus, verbunden mit einer Umverteilung der dem betroffenen Arbeitnehmer bisher zugewiesenen Aufgaben, so sind gesteigerte Anforderungen an die Darlegungslast zu stellen (BAG 10.10.2002 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 122; 13.02.2008 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 158; 16.12.2010 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 165; 24.05.2012 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 167 = NZA 2012, 1223; s. Hunold NZA-RR 2013, 57 ff.; Schrader/Siebert NZA-RR 2013, 113 ff.).

    Es kann - je nach Einlassung des Arbeitnehmers - ausreichend sein, wenn der Arbeitgeber die getroffenen Vereinbarungen zu Umfang und Verteilung der Arbeitszeit darstellt und Anhaltspunkte dafür darlegt, dass Freiräume für die Übernahme zusätzlicher Aufgaben vorhanden sind (BAG 16.12.2010 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 165; 24.05.2012 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 167 = NZA 2012, 1223).

    Läuft also die unternehmerische Entscheidung dagegen letztlich nur auf den Abbau einer Hierarchieebene hinaus, so sind gesteigerte Anforderungen an die Darlegungslast zu stellen (BAG 13.02.2008 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 158; 24.05.2012 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 167 = NZA 2012, 1223).

    Er muss aufgrund seiner unternehmerischen Vorgaben die zukünftige Entwicklung der Arbeitsmenge anhand einer näher konkretisierten Prognose darstellen und angeben, wie die anfallenden Arbeiten vom verbliebenen Personal ohne überobligatorische Leistungen erbracht werden können (BAG 13.02.2008 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 158; 24.05.2012 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 167 = NZA 2012, 1223).

  • BAG, 23.02.2012 - 2 AZR 548/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Reduzierung des Arbeitsvolumens und Kurzarbeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 77/14
    Es fehlt an einem betrieblichen Erfordernis zur wirksamen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses i. S. d. § 1 Abs. 2 KSchG, wenn außer- oder innerbetriebliche Umstände nicht zu einer dauerhaften Reduzierung des betrieblichen Arbeitskräftebedarfs führen (BAG 23.02.2012 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 166 = NZA 2012, 852).

    Der Arbeitgeber hat den dauerhaften Rückgang des Arbeitsvolumens nachvollziehbar darzustellen, in dem er die einschlägigen Daten aus repräsentativen Referenzperioden miteinander vergleicht (BAG 23.02.2012 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 166 = NZA 2012, 852; s. Hunold NZA-RR 2013, 57 ff.: Schrader/Siebert NZA-RR 2013, 113 ff.).

    Es fehlt aber an einem betrieblichen Erfordernis zur wirksamen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 1 Abs. 2 KSchG, wie dargestellt, wenn die maßgeblichen Umstände eben nicht zu einer dauerhaften Reduzierung des betrieblichen Arbeitskräftebedarfs führen (BAG 23.02.2012 EzA § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 166 = NZA 2012, 852).

  • LAG Niedersachsen, 08.01.2004 - 7 Sa 219/03

    Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung ; Frage des Vorliegens einer

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 77/14
    Andererseits liegt keine Beschränkung der selbständigen Einstellungs- und Entlassungsbefugnis dann vor, wenn der Angestellte lediglich interne Richtlinien bzw. interne Beratungspflichten beachten oder Zweitunterschriften lediglich zur Kontrolle einholen muss (LAG Nds. 08.01.2004 NZA-RR 2004, 524).
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 77/14
    Geltend zu machen sind die entsprechenden Umstände entweder im Berufungsverfahren gegen das die Verurteilung zur Weiterbeschäftigung enthaltende arbeitsgerichtliche Urteil oder durch eine gesondert zu erhebende Vollstreckungsgegenklage (vgl. dazu Schäfer NZA 1986, 691).
  • LAG Köln, 12.12.2008 - 11 Sa 777/08

    verhaltensbedingte Kündigung; Direktionsrecht; persönliche Schutzausrüstung;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 77/14
    Beleidigungen, sonstige verletzende Äußerungen oder persönliche Angriffe des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber, Vorgesetzten oder Kollegen in Betracht (BAG 24.03.2011 EzA § 9 KSchG n. F. Nr. 62 = NZA-RR 2012, 243; LAG Köln 12.12.2008 - 11 Sa 777/08, AuR 2009, 224 LS; Gravenhorst NZA-RR 2007, 57 ff.).
  • LAG Köln, 03.06.2003 - 13 (3) Sa 1283/02

    Verhaltensbedingte Kündigung, Verhaltens- und Leistungsmängel, Darlegungs- und

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 77/14
    Das Gebot der Rechtssicherheit verbietet auch ein über den Wortlaut hinausgehendes Verständnis des § 14 Abs. 2 KSchG, denn die formelle Berechtigung zum Abschluss von Arbeitsverträgen und zum Ausspruch von Kündigungen ist regelmäßig leicht festzustellen, während eine zuverlässige rechtliche Gewichtung informeller Einflüsse auf Personalentscheidungen schwierig sein wird (BAG 14.04.2011 EzA § 14 KSchG Nr. 9; s. Horn NZA 2012, 186 ff.) erstreckt sich die Personalhoheit eines Arbeitnehmers über sechs oder sieben Mitarbeiter, handelt es sich nicht um eine "bedeutende" Zahl von Mitarbeitern in einem Betrieb, in dem insgesamt über 100 Mitarbeiter beschäftigt sind (LAG Köln 03.06.2003 NZA-RR 2004, 578).
  • LAG Hessen, 16.03.2010 - 4 Sa 1616/09

    Auflösungsantrag, Leistungsbedingte Kündigung, Weiterbeschäftigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 77/14
    Auch die durch einen zulässigen Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 KSchG begründete Ungewissheit über den Ausgang des Kündigungsschutzprozesses begründet ein schutzwertes Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers des gekündigten Arbeitnehmers für die Prozessdauer i.S. d. Entscheidung des BAG (GS) vom 27.02.1985 (EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9; BAG 16.11.1995 EzA Art. 20 EinigungsV Nr. 47 a.A.; LAG Hessen 16.03.2010 - 4 Sa 1619/98, AuR 2011, 128 LS; ArbG Frankf.a.M. 04.11.2002 NZA-RR 2003, 196), es sei denn, dass der Antrag offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist oder ein besonderes Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers besteht (zutr. Müller BB 2004, 1849 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2004 - 16 Sa 95/03

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 77/14
    Der allgemeine Beschluss, Personalkosten zu senken, erfüllt diese Anforderungen nicht (LAG BW 20.02.2004 AuR 2004, 356 LS).
  • ArbG Frankfurt/Main, 04.11.2002 - 2 Ca 9367/02

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Weiterbeschäftigungstitel;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.07.2014 - 3 Sa 77/14
    Auch die durch einen zulässigen Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 KSchG begründete Ungewissheit über den Ausgang des Kündigungsschutzprozesses begründet ein schutzwertes Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers des gekündigten Arbeitnehmers für die Prozessdauer i.S. d. Entscheidung des BAG (GS) vom 27.02.1985 (EzA § 611 BGB Beschäftigungspflicht Nr. 9; BAG 16.11.1995 EzA Art. 20 EinigungsV Nr. 47 a.A.; LAG Hessen 16.03.2010 - 4 Sa 1619/98, AuR 2011, 128 LS; ArbG Frankf.a.M. 04.11.2002 NZA-RR 2003, 196), es sei denn, dass der Antrag offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist oder ein besonderes Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers besteht (zutr. Müller BB 2004, 1849 ff.).
  • BAG, 23.04.2008 - 2 AZR 1110/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Konzern

  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 9/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Kulturorchester - Orchestervorstand

  • LAG Baden-Württemberg, 12.08.2004 - 22 Sa 99/03

    Betriebsbedingte Kündigung - Inhalt und Darlegung einer Unternehmerentscheidung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2007 - 2 Sa 18/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Austauschtauschkündigung - Missbrauchskontrolle -

  • LAG Düsseldorf, 16.11.2005 - 12 Sa 1150/05

    Vorrang der Änderungskündigung vor der Beendigungskündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.05.1988 - 9 Sa 21/88

    Ordentliche Kündigung; Betriebliche Gründe; Halbarbeitsplatz ;

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